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SG Hannover, 05.10.2010 - S 19 KR 141/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach …
Auszug aus SG Hannover, 05.10.2010 - S 19 KR 141/10
Denn auch wenn der Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf der ärztlichen Bescheinigung zu einem frühe-ren Zeitpunkt angegeben (die Bescheinigung also rückdatiert) ist, so ist entscheidend für den Beginn der Leistung dennoch der Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähig-keit (…Meyerhoff in: jurisPK-SGB V, § 46 SGB V, Rn. 19; BSG v. 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).Denn auch der Umstand, dass ein Versicherter einen Vertragsarzt hinzugezogen hat, dieser jedoch keine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vornahm, führt selbst dann nicht zu einem früheren Beginn des Krankengeldbezuges, wenn an einem der folgenden Tage ein anderer Arzt eine - auf den Tag des ersten Arztbesuches - rückwirkende Be-scheinigung ausstellt (BSG v. 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R - juris Rn. 17;… Meyerhoff in: jurisPK-SGB V, § 46 SGB V, Rn. 20.1).
- BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 24/02 B
Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld
Auszug aus SG Hannover, 05.10.2010 - S 19 KR 141/10
Die-se Vorschrift regelt nicht nur den zeitlichen Beginn des Krankengeldes, sondern enthält auch eine materielle Voraussetzung des Krankengeldanspruchs, nämlich die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (vgl. BSG, Beschluss vom 16.12.2003, -B 1 KR 24/02 B - § 4 Abs. 2 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen [sog. "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien"]).Es kommt für den Krankengeld-anspruch weder auf den Beginn der Krankheit noch auf den "wirklichen" Beginn der Ar-beitsunfähigkeit an (Bundessozialgericht - B 1 KR 24/02 B -).